Am 4. 2. 2015 hat die EZB mit einer entsprechenden Entscheidung1 umfassende Auflagen für die Anrechnung von Zwischen-
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gewinnen als hartes Kernkapital (CET1-Kapital) veröffentlicht. Der Beschluss gilt für bedeutende Kreditinstitute im Euroraum, die die EZB im Rahmen der SSM-Verordnung direkt beaufsichtigt (Art 1 Z 1 der Entscheidung).