BWG: §§ 27a, 39 Abs 1, § 70 Abs 1 Z 4
FMABG: § 22 Abs 2
Leitsätze (der Redaktion)
Abweisung von Anträgen auf Gewährung der aW gegen Bescheide der FMA, in denen dem genossenschaftlich organisierten Kreditinstitut unter Androhung einer Zwangsstrafe iHv 25.000 € aufgetragen wird, den gesetzmäßigen Zustand gem § 27a BWG in der Form herzustellen, dass die Modalitäten der konkreten Leistungsbeziehung mit den am Liquiditätsverbund teilnehmenden Kreditinstituten unter Bedachtnahme auf § 39 Abs 1 BWG vertraglich oder statutarisch geregelt sind, und der FMA darüber Auskünfte zu erteilen.