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Pensionsvorsorge mit Einmalerlag für eine 81-Jährige(!)

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2015/92ZFR 2015, 186 Heft 4 v. 21.4.2015

Im Alter von 81 Jahren schloss E T nach Beratung und über Vermittlung der Bekl (= Bank, Anm Gruber) mit einem Versicherer (VR) eine Pensionsvorsorge (auch: Rentenversicherungsvertrag) gegen Zahlung einer Einmalprämie von 79.999,48 € ab. Daraus sollte sie auf Lebenszeit monatlich nachschüssig, erstmals am 1. 10. 2010, eine für 12 Jahre garantierte Pension von 517,75 € zzgl einer variablen "Bonusrente aus Gewinnbeteiligung" (von 34,42 € bei Vertragsabschluss) ausbezahlt erhalten. Für den Fall ihres Ablebens war vorgesehen, dass das nicht verbrauchte Kapital an die Bezugsberechtigten - laut Antrag ihre gesetzlichen Erben - ausbezahlt wird und für diese die Möglichkeit besteht, sich die Pension für die noch verbleibende Garantiezeit in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung ausbezahlen zu lassen.

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