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Mitgliedstaaten können zuständiges Gericht zur Klärung von Verbraucherstreitigkeiten autonom festlegen

JudikaturEuGHBearbeiter: PD Dr. Nicolas RaschauerZFR 2015/82ZFR 2015, 169 Heft 4 v. 21.4.2015

RL 93/13/EWG : Art 1 ff

Das Unionsrecht steht der ungarischen Regelung, wonach Rechtsstreitigkeiten über die Unwirksamkeit missbräuchlicher Klauseln an die überörtlichen Gerichte verwiesen werden müssen, nicht grundsätzlich entgegen (Auszug aus der Presseaussendung des EuGH v 13. 2. 2015).

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