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Zur Entscheidungsfrist im Verwaltungsstrafverfahren

JudikaturVwGHBearbeiter: PD Dr. Nicolas RaschauerZFR 2015/60ZFR 2015, 117 Heft 3 v. 17.3.2015

VStG: § 51 Abs 7 aF

VwGVG: § 43

Entscheidet ein VwG über ein nach Ablauf der fünfzehnmonatigen Frist des § 43 Abs 1 VwGVG als aufgehoben geltendes verwaltungsbehördliches Straferkenntnis, so belastet es dadurch sein Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.

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