EP und Rat stimmten im Januar 2015 der Delegierten Verordnung der Kommission vom 10. 10. 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) zu. Damit kann die Verordnung im ABl veröffentlicht werden und am Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten. Die Verordnung ist in jedem Mitgliedstaat unmittelbar anwendbares Recht.