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Vorschriften des WAG betreffend Mindesteigenkapitalausstattung bzw Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung kommt Schutzgesetzcharakter zu

JudikaturOGHBearbeiter: RA Dr. Christian WinternitzZFR 2015/43ZFR 2015, 82 Heft 2 v. 18.2.2015

Zum Schutz der Anleger, denen gegenüber Wertpapierdienstleistungen erbracht wurden, sah § 20 WAG 1996 entweder eine Mindestkapitalausstattung des Unternehmens oder den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor. § 20 WAG 1996 stellt insoweit ein Schutzgesetz zugunsten der Anleger dar.

OGH 28. 8. 2014, 6 Ob 32/14w

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