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VwGH: Keine Zurückziehung der Aktien vom amtlichen Handel der Wiener Börse (keine Analogie zum geregelten Freiverkehr)

JudikaturVwGHBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2015/7ZFR 2015, 22 Heft 1 v. 29.1.2015

BörseG: §§ 64, 83 Abs 4, jeweils idF vor der Novelle BGBl I 2013/70

B-VG: Art 130 Abs 1 Z 1, Art 131 Abs 2

Rechtssätze (der Redaktion)

Nach der nunmehr geltenden Rechtslage ist gegen Bescheide des Börseunternehmens die Beschwerde an das BVerwG zulässig, dies auch in den in § 64 Abs 2 BörseG nF nicht geregelten Fällen unmittelbar aufgrund Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG iVm Art 131 Abs 2 B-VG, unter den Voraussetzungen des Art 132 B-VG.

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