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Nettopolizzen-Vertrieb durch Versicherungsvermittler

BeiträgeUniv.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2015/2ZFR 2015, 4 Heft 1 v. 29.1.2015

In drei Entscheidungen hat der BGH jüngst ausgesprochen, dass ein Versicherungsvertreter sich von seinem Kunden für die Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolizze11Im deutschen Sprachgebrauch "Police", ich verwende hier die in Österreich gebräuchliche Schreibweise "Polizze". eine Vergütung versprechen lassen könne. Dies war bisher seit einem BGH-Urteil aus 2005 nur für den Versicherungsmakler anerkannt.22Manuskriptstand September 2014.

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