Vor Kurzem wurde eine Novelle zur Standard- und Muster-Verordnung 2004 (StMV-Novelle 2015) im BGBl II 2015/278, ausgegeben am 25. 9. 2015, kundgemacht.
Die Novelle dient der Implementierung einer neuen, nicht meldepflichtigen Standardanwendung "SA037 Melde- und Kontrollsysteme zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung"; diese ist gem § 17 Abs 2 Z 6 DSG von einer Anzeigepflicht befreit.