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Europäische Kommission erlässt die delegierte Verordnung zur "Liquidity Coverage Ratio" ("LCR")

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: MMag. Dr. Thomas Stern, MBAZFR 2014/264ZFR 2014, 405 Heft 8 v. 22.12.2014

Die Liquidity Coverage Ratio ("LCR") erweitert die europäischen Ordnungsnormen zukünftig um eine europaweit harmonisierte Kennzahl zur Messung der Widerstandsfähigkeit von Banken gegen kurzfristige Liquiditätsschocks. Eine erstmalige Geltung der LCR wurde durch die Europäische Kommission nun mit 1. 10. 2015 avisiert.

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