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Zinsanpassungsklausel, Unternehmerkredit

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2014/208ZFR 2014, 339 Heft 7 v. 29.10.2014

ABGB: § 879

OGH 15. 5. 2014, 6 Ob 68/14i

1. Nach stRsp des OGH sind einseitige Zinsanpassungsklauseln grundsätzlich nicht als gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB anzusehen (RIS-Justiz RS0016594; ebenso etwa Iro, ÖBA 2006, 916 [Entscheidungsanmerkung]; Bollenberger in Apathy/Iro/Koziol, Österreichisches Bankvertragsrecht2 IV [2012] 37). Hinsichtlich der Bestimmtheit einer solchen Klausel gilt bei Unternehmerkrediten nur das allgemeine Erfordernis des § 869 ABGB, sodass die Handhabung der Klausel, anders als beim Verbraucherkredit, nicht im Vorhinein eindeutig determiniert und dem Kunden erkennbar sein muss. Die Anpassungsfaktoren müssen aber doch auch hier vom Willen der Bank unabhängig sein, sodass etwa Umstellungen in der eigenen Sphäre der Bank keine Zinserhöhungen rechtfertigen. Außerdem muss auch gegenüber Unternehmen die Zweiseitigkeit gewahrt sein, sodass die Ausübung billigen Ermessens die Bank auch zu einer Zinssenkung zwingen kann; im Zweifel ist eine Zinsanpassungsklausel allerdings ohnedies so zu verstehen (vgl 10 Ob 125/05p; Bollenberger aaO; Rummel in Dullinger/Kaindl, Jahrbuch Bank- und Kapitalmarktrecht 2008, 82).

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