Die Europäische Kommission veröffentlichte Ende Jänner 2014 ein Paket an Gesetzgebungsvorschlägen, das Elemente des Trennbankensystems in das europäische Finanzmarktrecht einführt. Der VO-Vorschlag zur Strukturreform des Bankensektors verbietet den Eigenhandel durch Kreditinstitute und ermöglicht nationalen Behörden, eine Auslagerung von Investmentaktivitäten vorzuschreiben. Um einer Umgehung des neuen regulatorischen Rahmenwerks vorzubeugen, erhöht ein begleitender VO-Vorschlag die Dokumentations- und Überwachungspflichten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften. Der vorliegende Beitrag nimmt eine kritische Würdigung der beiden VO-Vorschläge vor und beleuchtet deren Auswirkungen.