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Korridorpension als gesetzliche Alterspension

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Reinhard ReschZFR 2014/186ZFR 2014, 290 Heft 6 v. 29.9.2014

APG: § 4 Abs 2, § 5 Abs 2

1. Die Einführung der Korridorpension wirkt sich auf vom DG bereits davor zugesicherte Überbrückungs- oder Pensionsleistungen insofern aus, dass die Korridorpension gem § 4 Abs 2 APG als gesetzliche Alterspension zu qualifizieren ist.

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