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Keine Schadensfallkündigung in der Transportversicherung

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2014/176ZFR 2014, 277 Heft 6 v. 29.9.2014

OGH 26. 2. 2014, 7 Ob 234/13g

1. Eine Kündigung nach dem Eintritt des Versicherungsfalls ist im VersVG nur für einzelne Versicherungszweige ausdrücklich vorgesehen, nämlich in § 96 für die Feuerversicherung, in § 113 für die Hagelversicherung und in § 158 - unter Bestimmung weiterer Voraussetzungen - für die Haftpflichtversicherung.

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