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Beihilferechtswidriger Aktienkaufvertrag: kein lauterkeitsrechtlicher Beseitigungsanspruch auf Rückabwicklung

JudikaturOGHBearbeiterin: Mag. Alexandra WinklerZFR 2014/143ZFR 2014, 225 Heft 5 v. 18.8.2014

UWG: §§ 1, 15

AEUV: Art 107 f (ex Art 87 f EG)

Der lauterkeitsrechtliche Beseitigungsanspruch aufgrund eines von den Organen der Europäischen Union rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen das Beihilfeverbot geht grundsätzlich nicht über die auch unionsrechtlich gebotene Rückführung der Beihilfe hinaus. Mitbewerber haben daher keinen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung eines Vertrags, bei dessen Preisbildung gegen das Beihilfeverbot verstoßen wurde.

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