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Zur Missbrauchskontrolle bei Fremdwährungskrediten

JudikaturEuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2014/139ZFR 2014, 219 Heft 5 v. 18.8.2014

RL 93/13/EWG

Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen Folgen einschätzen können, die sich daraus ergeben, dass bei der Darlehenstilgung ein anderer Kurs (der Devisenverkaufskurs) Anwendung findet als der zur Berechnung des Darlehensbetrags bei dessen Auszahlung herangezogene Kurs (der Devisenankaufskurs).

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