Erklärtes Ziel des GesRÄG 2011 war es, der Kritik internationaler Organisationen - insb der Financial Action Task Force (FATF), die sich mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschäftigt - an den österreichischen gesetzlichen Regelungen zur Inhaberaktie Rechnung zu tragen. Um intransparente Beteiligungen zu verhindern, ist diese Aktienart inzwischen nur mehr bei börsenotierten Aktiengesellschaften und überdies nur in der Form einer Globalurkunde zulässig, während sonstige Gesellschaften ausschließlich Namensaktien ausgeben dürfen.