Mit 25. 3. 2014 brachte das BMJ eine Regierungsvorlage1 zur Umsetzung der Verbraucherrechte-RL 2 ein. Die Implementierung der RL in nationales Recht soll durch das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - VRUG 3 erfolgen. Wenn auch die Umsetzungsfrist verpasst wurde, sollen die neuen bzw adaptierten Bestimmungen grundsätzlich - wie in der RL vorgesehen - auf ab dem 13. 6. 2014 geschlossene Verträge angewendet werden. Im Wesentlichen sind in der aktuellen Regierungsvorlage die drei nachfolgend näher beschriebenen legistischen Maßnahmen vorgesehen: