Vor Kurzem wurde ein Ministerialentwurf (v 25. 3. 2014, 19/ME 25. GP) zur Lockerung der Amtsverschwiegenheit in Begutachtung versandt (eine Abschaffung der Amtsverschwiegenheit, wie mancherorts propagiert, ist damit nicht jedenfalls verknüpft; siehe unten im Text). Art 20 Abs 3 und 4 B-VG sollen aufgehoben werden; ferner soll ein neuer Art 22a B-VG in die Verfassung eingefügt werden.