Schwächen in der Corporate Governance und unangemessene Vergütungspraktiken im Finanzsektor gelten als eine der Ursachen für die Finanzkrise.1 Ein Anliegen der Reform des Finanzsektors war es daher, das Risikomanagement von Finanzinstituten zu verbessern und damit einhergehend die Verantwortung leitender Mitarbeiter zu stärken. In diesem Sinne verpflichtet Art 74 CRD2 Institute, solide Regelungen für die Unternehmensführung und Kontrolle zu etablieren und wirksame Verfahren zur Ermittlung, Steuerung, Überwachung sowie Meldung tatsächlicher oder potenzieller Risiken einzurichten. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, jene Mitarbeiter zu identifizieren, deren Handlungen sich wesentlich auf das Risikoprofil eines Instituts auswirken.3 Die Europäische Kommission spezifiziert in einer am 4. 3. 2014 veröffentlichten DurchführungsVO,4 welche Kriterien zur Ermittlung solcher Mitarbeiter herangezogen werden sollen. Angeknüpft wird dabei einerseits an 15 qualitative Kriterien, wie die konkrete Funktion, Entscheidungsbefugnis und Managementverantwortung eines Mitarbeiters,5 und andererseits an quantitative Kriterien, dh die Höhe der ausbezahlten Gesamtvergütung.6