RL 87/344 EWG: Art 4
Zum dritten Mal innerhalb weniger Jahre musste sich der EuGH mit der Klausel eines Rechtsschutzversicherers auseinandersetzen, welche die freie Anwaltswahl beschränkte. Er kommt auch hier - wenig überraschend zum Ergebnis eines Verstoßes gegen die RechtsschutzversicherungsRL (87/344/EWG):