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Die Kommissions-Verordnung zum Prospektnachtrag

BeiträgeUniv.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2014/71ZFR 2014, 105 Heft 3 v. 28.5.2014

In Ausführung zur Prospektrichtlinie hat die Europäische Kommission eine Delegierte Verordnung erlassen, in der Situationen beschrieben werden, in welchen jedenfalls ein Prospektnachtrag zu veröffentlichen ist. Die VO ist am 5. 5. 2014 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in jedem, Mitgliedstaat.

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