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AIFMG - Anwendungsbereich und Auswirkungen für Immobilienfonds11Die Autoren danken Stefan Süss, Partner bei Latham & Watkins LLP, München, für seine wertvollen Anmerkungen im Hinblick auf die deutsche Rechtslage.

BeiträgeRA Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard)/Mag. Raphael TomanZFR 2014/39ZFR 2014, 58 Heft 2 v. 10.4.2014

Am 22. 7. 2013 ist das AIFMG in Kraft getreten, mit dem die AIFM-RL22Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinie 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnung (EG) Nr 1060/2009 und (EU) Nr 1095/2010, ABl L 174 vom 1. 7. 2011. in österreichisches Recht umgesetzt wurde - diese regelt die Zulassung von und die Aufsicht über die Verwalter "alternativer Investmentfonds" ("AIF"). Die Umsetzung ist nicht besonders geglückt, insb ist der Anwendungsbereich immer noch nicht restlos geklärt. Im vorliegenden Artikel befassen wir uns damit, welche Manager von Immobilienfonds ("Fondsmanager") in Zukunft eine Konzession nach dem AIFMG benötigen, und erläutern kurz, welche Folgen das AIFMG sonst noch mit sich bringt.

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