Das sogenannte "Staatsschuldenmanagement" steht derzeit in vielfacher Hinsicht in Diskussion. Einer bislang weniger beachteten Frage nach der Zuständigkeit der Finanzmarktaufsicht für Geschäfte der Gebietskörperschaften im Rahmen dieses Schuldenmanagements widmet sich der folgende Beitrag. Er hält die bisherige Praxis, keine solche Zuständigkeit der Finanzmarktaufsicht anzunehmen, für begründet.