Vor Kurzem ist die Verordnung der FMA, mit der begleitende Maßnahmen zur VO (EU) 575/2013 hinsichtlich der Ausübung von Behördenwahlrechten in Bezug auf die Übergangsbestimmungen betreffend Eigenmittelanforderungen, das Marktrisiko, das Kreditrisiko und die Konsolidierungsbestimmungen getroffen werden (CRR-BegleitV - CRR-BV), im BGBl II (2013/425) kundgemacht worden.