Das Europäische Parlament hat am 10. 12. 2013 den von der Europäischen Kommission 2011 vorgelegten Vorschlag1 über eine Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge angenommen.2 Diese schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für Hypothekarkredite, die mit Verbrauchern geschlossen werden. Vom Anwendungsbereich nicht erfasst sind gem Art 3 der Richtlinie Immobilienzehrkreditverträge, bestimmte, taxativ aufgelistete Nischenkreditverträge sowie Kredite, die Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern gewährt werden. Die Mitgliedstaaten sind befugt, weitere Ausnahmen vorzusehen.