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Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher

AktuellesUnionsrechtBearbeiterin: Mag. Mona Philomena Ladler, Bakk.ZFR 2014/28ZFR 2014, 47 Heft 1 v. 14.2.2014

Das Europäische Parlament hat am 10. 12. 2013 den von der Europäischen Kommission 2011 vorgelegten Vorschlag11KOM(2011) 142 endg/2. über eine Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge angenommen.22Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. 12. 2013 zu dem Vorschlag für eine RL des Europäischen Parlaments und des Rates über Wohnimmobilienkreditverträge. Eine Übersicht liefert EU-Pressemitteilung MEMO/13/1127 http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1127_en.htm (abgefragt am 8. 1. 2013). Diese schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für Hypothekarkredite, die mit Verbrauchern geschlossen werden. Vom Anwendungsbereich nicht erfasst sind gem Art 3 der Richtlinie Immobilienzehrkreditverträge, bestimmte, taxativ aufgelistete Nischenkreditverträge sowie Kredite, die Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern gewährt werden. Die Mitgliedstaaten sind befugt, weitere Ausnahmen vorzusehen.

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