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Anlegerprozess: Irrtumsanfechtung

JudikaturOGHBearbeiterin: Mag. Julia BaierZFR 2014/16ZFR 2014, 32 Heft 1 v. 14.2.2014

1. Bei der Irrtumsanfechtung ist der dem Kl konkret unterlaufene Irrtum und nicht die Irreführungseignung des Verkaufsprospekts im Allgemeinen zu beurteilen.

2. Die Anfechtungsvoraussetzungen des § 871 ABGB können als Konkretisierung der Schutzwürdigkeit des Irrenden aufgefasst werden.

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