vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsmittel der Bank Burgenland zurückgewiesen

JudikaturEuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2013/183ZFR 2013, 312 Heft 7 v. 19.12.2013

AEUV: Art 107 f (ex Art 87 EG)

Der Verkauf der Bank Burgenland ist als staatliche Beihilfe zu qualifizieren und ist mit dem Gemeinsamen Markt nicht vereinbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte