Durch eine Novelle zum EStG und zum InvFG 2011 (wir berichteten in ZFR 2013/xy) soll die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge adaptiert werden (siehe den zugrunde liegenden ME v 24. 4. 2013, 515/ME 24. GP). Die nunmehr vorliegende RV 2399 BlgNR 24. GP v 4. 6. 2013 zielt darauf ab, durch höhere Transparenz für Kunden beim Vertragsabschluss (konkret durch zusätzliche Informationspflichten der VU hinsichtlich Kosten, Veranlagungsstrategie und Berechnungsgrundlagen) sowie durch Flexibilisierung der Veranlagungsbestimmungen Attraktivität der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gem §§ 108g ff EStG ab 1. 8. 2013 zu steigern.