Mit schriftlicher "Kundmachung"1 vom 22. 3. 2013 hat die FMA bekannt gegeben, dass sie ab sofort gem § 13 Abs 5 AVG außerhalb der Amtszeiten keine schriftlichen, telefonischen und mündlichen Anbringen mehr entgegennehme. Dies gelte auch für "elektronische Anbringen". Empfangsgeräte für Telefax und E-Mail sowie die ausschließlich für elektronische Übermittlungen eingerichteten webbasierten Applikationen der FMA ("Incoming-Plattform") seien zwar auch außerhalb der Geschäftszeiten empfangsbereit, sie würden aber nur während der Geschäftszeiten betreut.