Mit BGBl I 2013/50, ausgegeben am 20. 3. 2013, ist nunmehr (leicht verspätet) das Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) kundgemacht worden. Es regelt Ort, Art und Zeit der Erfüllung von Geldschulden im ABGB/UGB neu (insb Umwandlung der Geldschuld in eine Bringschuld mit Wahlrecht des Schuldners zwischen der Erfüllung mit Bar- oder Buchgeld). Durch das ZVG wurde die Zahlungsverzugs RL 2011/7/EU im nationalen Recht umsetzt. Die Neuerungen sind im Wesentlichen am 16. 3. 2013 in Kraft getreten (letzter Tag der Umsetzungsfrist der RL).