Vor Kurzem ist die von der Kommission angenommene "delegierte VO" (EU) 231/2013 im ABl der EU kundgemacht worden (ABl 2013 L 83/1). Sie ergänzt die RL 2011/61/EU , Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-RL) im Hinblick auf Ausnahmen, Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Verwahrstellen, regelt Aspekte der Hebelfinanzierung der Transparenz sowie der staatlichen Aufsicht.