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Abtretung von Schadenersatzansprüchen zur gesammelten Prozessführung durch VKI und Quota-litis-Verbot

JudikaturOGHBearbeiterin: Mag. Julia BaierZFR 2013/76ZFR 2013, 147 Heft 3 v. 24.5.2013

ABGB § 879 Abs 2 Z 2

ZPO § 227

Die Abtretung eines Anspruchs zur Prozessführung im Rahmen eines Sammelklageverfahrens ist auch dann gültig, wenn eine damit in Zusammenhang stehende Prozesskostenvereinbarung gegen das Quota-litis-Verbot des § 879 Abs 2 Z 2 ABGB verstößt. Ungültig ist in einem solchen Fall nämlich nur die Erfolgshonorarvereinbarung, nicht hingegen andere Abmachungen, da Zweck des Verbotes der Mandantenschutz und die Standesehre sind, nicht hingegen der Schutz des Prozessgegners. Dafür ist eine weitergehende Ungültigkeit nicht notwendig.

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