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OGH: Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen (AeW) haftet nicht rückwirkend für Anlegerforderungen aus AvW-Genussscheinen

JudikaturOGHBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2013/72ZFR 2013, 136 Heft 3 v. 24.5.2013

WAG 2007 § 75 Abs 2 und 3

WAG 1996: § 32 Z 9

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