1. ZP EMRK: Art 1
Art 1 1. ZP EMRK wird durch eine nationale Verjährungsregelung verletzt, die anordnet, dass der Konteninhaber alle Rechte an seinem Konto verliert, wenn er es über 20 Jahre hinweg nicht nutzt. Eine derartige gesetzliche Regelung wäre dann gerechtfertigt, wenn das nationale Recht (im Sinne eines fairen Interessenausgleichs) eine Informationspflicht der Banken gegenüber ihren Kunden enthalten würde.