Das Pensionsfonds-Überleitungsgesetz (PF-ÜG BGBl I 2013/4) brachte neben der Überleitung der Ziviltechniker in das FSVG auch einige Änderungen im BMSVG mit sich, die rückwirkend1 mit 1. 1. 2013 in Kraft getreten sind. Zunächst handelt es sich dabei um Anpassungen, die aufgrund der Einbeziehung in die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung nach dem FSVG erforderlich waren. Darüber hinaus nutzte der Gesetzgeber die Gelegenheit auch für einige sonstige technische Änderungen im Gesetz.