Bei der Einführung des neuen risikobasierten Aufsichtssystems für Versicherungsunternehmen (Solvabilität II) kam es bereits in der Vergangenheit zu wiederholten Verschiebungen des Zeitplans. Derzeit gilt es schon als gesichert, dass sich der bereits auf den 30. 6. 2013 verschobene Umsetzungstermin und der auf den 1. 1. 2014 verschobene Anwendungsbeginn in einem durchaus nennenswerten Ausmaß weiter verschieben wird. Grund hierfür sind die Verzögerungen bei den Verhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission über den Kommissionsvorschlag für die sog Omnibus II-RL.2 De facto ist es zu einer Aussetzung der Verhandlungen bis zum Vorliegen der Ergebnisse über das von EIOPA3 am 28. 2. 2013 gestartete "Long-term guarantees assessment" gekommen. Die mit der Omnibus II-RL vorgesehenen Änderungen der Solvabilität II-RRL4 sind jedoch essenziell für die nationale Umsetzung und in weiterer Folge für die Anwendung der Solvabilität II-RRL. Diese enthalten neben den durch das "Long-term guarantees assessment" zu erwartenden Maßnahmen, Änderungen und Ergänzungen wie die Einfügung der Befugnisse von EIOPA, Übergangsvorschriften und die Anpassung an die neue Lamfalussy-Struktur.5