Am 5. 2. 2013 hat die Europäische Kommission (EK) zwei Vorschläge zur Stärkung der bestehenden EU-Vorschriften für Geldwäsche und Geldtransfers angenommen. Für beaufsichtigte Finanzdienstleister bedeutet dies eine weitere Verschärfung der Anforderungen in diesem Bereich. Das Paket umfasst eine neue Geldwäsche-Richtlinie, die die dritte Geldwäsche-Richtlinie1 und die dazugehörige Durchführungs-Richtlinie2 ersetzen soll. Weiters wird eine Änderung der Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers3 vorgeschlagen. Beide Entwürfe sollen den jüngsten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung tragen bzw sogar darüber hinausgehen.