Ein Versicherer klagte einen Versicherungsmakler wegen angeblich irreführender Aussagen in einem Deckungsvergleich zu zwei Produkten der Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung. Der OGH bejahte ein relevantes Wettbewerbsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsmakler und nahm zu wichtigen Deckungsfragen in der Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung Stellung. Der Beitrag stellt die im Provisorialverfahren ergangene E des OGH vor und würdigt kritisch aus wissenschaftlicher Sicht die dabei vorgebrachten UWG-rechtlichen und versicherungsrechtlichen Argumente.1