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Informationspflichten für Versicherungsunternehmen

AktuellesVersicherungsrechtBearbeiter: Dr. Peter BraumüllerZFR 2013/27ZFR 2013, 49 Heft 1 v. 12.2.2013

Mit der Verordnung über Inhalt und Gliederung der Information eines Versicherungsunternehmens an Versicherte oder Anwartschaftsberechtigte (Informationspflichtenverordnung Versicherungsunternehmen - InfoV-VU) BGBl II 2013/15 hat die FMA Regelungen zur anlassbezogenen Information im sog Lebensphasenmodell erlassen. Gesetzliche Grundlage für die Verordnung ist § 18k Abs 3 VAG.

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