Mit der Verordnung über Inhalt und Gliederung der Information eines Versicherungsunternehmens an Versicherte oder Anwartschaftsberechtigte (Informationspflichtenverordnung Versicherungsunternehmen - InfoV-VU) BGBl II 2013/15 hat die FMA Regelungen zur anlassbezogenen Information im sog Lebensphasenmodell erlassen. Gesetzliche Grundlage für die Verordnung ist § 18k Abs 3 VAG.