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Verbesserte Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich direkte Steuern ... und partielle Durchbrechung des Bankgeheimnisses ...

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2013/17ZFR 2013, 44 Heft 1 v. 12.2.2013

Die Kommission hat am 6. 12. 2012 eine VO mit Durchführungsbestimmungen zur RL 2011/16/EU erlassen (DVO 1156/2012 ), welche verschiedene Bestimmungen hinsichtlich Standardformularen und Kommunikationsmitteln, die die Mitgliedstaaten für den Informationsaustausch bzw die Zusammenarbeit in Steuersachen verwenden werden, enthält. Die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie werden am 1. 1. 2013 in Kraft treten, mit Ausnahme der Regelungen hinsichtlich des automatischen Informationsaustausches, welcher am 1. 1. 2015 in Kraft treten wird. Die Richtlinie des Rates 2011/16/EU basiert auf zwei Vorschlägen für RL, welche die Kommission am 2. 2. 2009 vorgelegt hatte, um die RL 77/799/EWG über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern sowie Steuern auf Versicherungsprämien zu ersetzen (COM/2009/29 endg; vgl auch die Pressemitteilung IP/09/201). Auf der Tagung des ECOFIN-Rates vom 15. 2. 2011 wurde die RL 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit

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