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Anlageberatungsschaden - Behauptungs- und Beweislastfragen zur hypothetischen Alternativveranlagung

JudikaturOGHBearbeiterin: MMMag. Anna Doblhofer-BachleitnerZFR 2013/11ZFR 2013, 35 Heft 1 v. 12.2.2013

Der Senat hält an der jüngeren Rechtsprechung fest, wonach die Behauptungs- und Beweislast für die Wahl und die Entwicklung der hypothetischen Alternativanlage - also des Minuenden bei der Ermittlung des rechnerischen Schadens - den Anleger trifft.

OGH 2. 8. 2012, 4 Ob 67/12z

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