Am 1. 9. 2012 trat der vom Fachverband Finanzdienstleister erlassene "Lehrplan zur Weiterbildung des Wertpapiervermittlers" in Kraft. Die gesetzliche Fortbildungspflicht durch eine "unabhängige Ausbildungsinstitution" wirft einige Fragen auf, denen hier kurz nachgegangen werden soll.