Die vor Kurzem im NR eingebrachte RV 2002 BlgNR 24. GP setzt sich zum Ziel, ein Rechnungslegungs-KontrollG zu implementieren. Dadurch soll die Richtigkeit wichtiger Kapitalmarktinformationen von Unternehmen gewährleistet werden. Die Vorlage beabsichtigt, ein Verfahren zur Überprüfung von Daten im Bereich der Rechnungslegung einzuführen. Vorrangiges Ziel ist die Überwachung von Finanzinformationen kapitalmarktorientierter Unternehmen. Es soll Unrichtigkeiten bei der Erstellung von Unternehmensabschlüssen und -berichten präventiv entgegengewirkt werden und, sofern Unrichtigkeiten auftreten, diese aufgedeckt und der Kapitalmarkt darüber informiert werden. Grundlage der Initiative ist die VO (EG) 1606/2002 ("IAS-VO"), die für die konsolidierte