Dem Transparenzgebot nach § 6 Abs 3 KSchG ist nicht entsprochen, wenn eine AGB-Klausel einem Kreditinstitut die Bestellung "angemessener" Sicherheiten in "angemessener" Frist einräumt, ohne den Begriff der Angemessenheit näher zu definieren.
Dem Transparenzgebot nach § 6 Abs 3 KSchG ist nicht entsprochen, wenn eine AGB-Klausel einem Kreditinstitut die Bestellung "angemessener" Sicherheiten in "angemessener" Frist einräumt, ohne den Begriff der Angemessenheit näher zu definieren.