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Bestrafung wegen konzessionslosen Depotgeschäfts: Fehlende Feststellungen zum Vorliegen eines Verwahrungsvertrags

JudikaturVwGHBearbeiter: Univ.-Ass. Mag. Georg Granner, LL.B.ZFR 2012/165ZFR 2012, 319 Heft 7 v. 20.12.2012

BWG § 1 Abs 1 Z 5

1. Beim Depotgeschäft stehen sich auf der Grundlage eines Depotvertrags der Verwahrer und der Hinterleger rechtsgeschäftlich gegenüber. Ein Verwahrungsvertrag (§ 957 ABGB) setzt, abgesehen von der unregelmäßigen Verwahrung (§ 8 Abs 1 DepotG), voraus, dass die zu verwahrende Sache eine für den Verwahrer "fremde" Sache ist.

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