Wir sind es gewohnt, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht als ein Nebeneinander ohne rechten Bezug zueinander zu sehen. Das hängt wohl auch mit der gedanklichen Trennung von öffentlichem Recht und Privatrecht zusammen, die uns Juristen seit dem Anfang unserer Ausbildung prägt. Tatsächlich gibt es aber im Versicherungsrecht durchaus Berührungspunkte zwischen dem Aufsichtsrecht und dem Vertragsrecht. Festzustellen ist dies vornehmlich in jenen Bereichen, in denen das Aufsichtsrecht auch den Kundenschutz (Schutz der Versicherten) bezweckt. Häufig stellt sich dann die Frage nach dem Miteinander beider Teilrechtsgebiete, der Jurist spricht von der Normenkonkurrenz. Von einem Anwendungsfall soll heute die Rede sein.