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Erweiterung der Wahlrechte für Anwartschaftsberechtigte durch Lebensphasenmodell und Sicherheits-VRG11Schriftliche Fassung des gleichlautenden Vortrags im Rahmen der Tagung "Neuerungen im Recht der betrieblichen Altersvorsorge", 16. 10. 2012, Universität Linz.

BeiträgeMag. Michael Slezak, LL.B.ZFR 2012/150ZFR 2012, 262 Heft 6 v. 23.11.2012

Das Betriebspensionsrecht erfährt durch die am 1. 1. 201322Vgl § 51 Abs 36 PKG. in Kraft tretende Novelle (BGBl I 2012/54) umfangreiche Änderungen.33Befürwortend etwa Janda, Pensionskassen und Betriebliche Vorsorgekassen in Österreich. Das Jahr 2011 im Überblick, ÖBA 2012, 500 (502); krit hingegen Barazon, Die Novelle des Pensionskassengesetzes weist den Weg zu neuen Krisen, VR 2012, Heft 6, 17 f. Ausführlich zum ME bereits Slezak, Zur Novelle der "zweiten Säule" der Altersvorsorge, ZFR 2012/5, 13. Der Gesetzgeber wollte nach eigenen Angaben eine Optimierung des Pensionskassensystems erreichen, um dieses für die Zukunft attraktiver zu machen. Zu diesem Zweck wurde im Pensionskassengesetz (PKG) die Möglichkeit eines Lebensphasenmodells verankert sowie eine Sicherheits-VRG geschaffen, beides in Verbindung mit individuellen Wechsel- bzw Wahlrechten der Berechtigten. Dieser Beitrag beleuchtet Voraussetzungen und Funktionsweise dieser Änderungen sowie Unklarheiten im Gesetz.

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