Der öffentliche Vertrieb ausländischer Investmentanteile in Deutschland ist gem § 139 dtInvG anzeigepflichtig. Hinsichtlich der für die Anzeige erforderlichen Angaben und Unterlagen hat die BaFin kürzlich ein aktualisiertes Merkblatt veröffentlicht. Die Inhalte der Anzeige beziehen sich dabei sowohl auf Informationsangaben als auch erforderliche Unterlagen der Investmentgesellschaft, des Investmentvermögens, der Verwaltungsgesellschaft, der Repräsentanten, der Vertriebsgesellschaft(en), der Depotbank und der Zahlstellen. Zusätzlich sind der Anzeige die Inhalte des Verkaufsprospekts, der Vertragsbedingungen, der Satzung und die wesentlichen Anlegerinformationen beizufügen. Das von der BaFin veröffentlichte Merkblatt gibt Erläuterungen zu den einzelnen erforderlichen Angaben, Unterlagen und Inhalten und soll als Hilfestellung im Anzeigeverfahren dienen.1